1.Geltungsbereich

Diese AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen 360Plus GmbH (nachfolgend 360Plus genannt) und dem Auftraggeber (nachfolgend Kunde genannt). Die Geltung von abweichenden AGB des Kunden wird ausgeschlossen.

2. Offerte

Offerten von 360Plus sind 30 Tage gültig. Die Erstellung von Offerten ist kostenlos, sofern nichts anderes vereinbart ist. Sämtliche Rechte an Offerten sowie an Konzepte, Entwürfen und Präsentationen im Rahmen von Offerten verbleiben bei 360Plus. Dem Kunden werden daran keine Nutzungsrechte eingeräumt.

3. Vertragsabschluss

Der Vertrag kommt mit der vorbehaltlosen schriftlichen Annahme der von 360Plus erstellen Offerte zustande. Erfolgt die Annahme mündlich, telefonisch oder elektronisch (z.B. per E-Mail oder über Internet), so kommt der Vertrag erst mit der schriftlichen Bestätigung durch 360Plus zustande. Vor der schriftlichen Annahme oder Bestätigung ist 360Plus nicht verpflichtet, mit der Ausführung des Auftrags zu beginnen.

4. Leistungen von 360Plus

360Plus erbringt die in der Offerte beschriebenen Leistungen zu den vereinbarten Terminen. Soweit für die Leistungserbringung Vorleistungen (z.B. Vorschüsse) des Kunden vereinbart sind oder die Mitwirkung des Kunden vereinbart oder erforderlich ist, ist 360Plus nur soweit zur Leistung verpflichtet, als der Kunde seinen Mitwirkungs- oder Vorleistungspflichten nachkommt. Zusätzliche Leistungen kann 360Plus von einem entsprechenden schriftlichen Auftrag des Kunden abhängig machen. Leistungen, die nicht in der Offerte enthalten sind, sind vom Kunden in jedem Fall zusätzlich zu vergüten.
Weisungen des Kunden an 360Plus im Rahmen der Ausführung des Auftrags sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich erfolgen oder von 360Plus schriftlich bestätigt werden. 360Plus ist nicht verpflichtet, Weisungen zu beachten, welche die Leistungserbringung erheblich verzögern oder erschweren oder erheblichen Mehraufwand verursachen. Weisungen des Kunden per SMS sind unbeachtlich.
360Plus ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte beizuziehen und mit diesen Verträge im Namen und auf Rechnung des Kunden abzuschliessen. Der Kunde ist verpflichtet, 360Plus von sämtlichen im Rahmen der Leistungserbringung eingegangenen Verpflichtungen zu befreien.

5. Honorar

Das Honorar für die Leistungen von 360Plus bestimmt sich nach der Offerte bzw. nach dem Vertrag zwischen 360Plus und dem Kunden. Wird nicht ausdrücklich ein Pauschalpreis vereinbar, so hat der Kunde den effektiven Aufwand zu vergüten. Auslagen und Spesen sind immer zusätzlich zu vergüten. Übersteigt der effektive Aufwand den in der Offerte geschätzten Betrag um nicht mehr als 20%, so ist der Mehraufwand vom Kunden ohne weiteres zu vergüten.

6. Zahlungsbedingungen

Die Preisangaben von 360Plus verstehen sich zuzüglich 8,0 %Mehrwertsteuer für Leistungen in der Schweiz.
Unter Vorbehalt abweichender Vereinbarung gilt:
50% sofort bei Vertragsunterzeichnung
40% 21 Tage vor der geplanten Veranstaltung
10% 7 Tage vor der geplanten Veranstaltung
Kommt der Kunde mit vereinbarten Vorauszahlungen in Verzug, so ist 360Plus zur sofortigen Auflösung des Vertrags berechtigt. Rechnungen sind jeweils innert 10 Tagen zu bezahlen. Der Kunde ist nicht berechtigt, Forderungen gegen 360Plus mit fälligen Zahlungen zur Verrechnung zu bringen. Kommt der Kunde mit Zahlungen in Verzug, wird ein Verzugszins von 10% geschuldet.

7. Annullierung des Auftrags

Bei vorzeitiger Annullierung des Auftrags hat der Kunde die bis zum Zeitpunkt der Annullierung erbrachten Leistungen von 360Plus gemäss vereinbartem Honorar vollumfänglich zu vergüten. Erfolgt die Annullierung durch den Kunden, so hat er auf die Vergütung einen Zuschlag von 20% zu bezahlen. Die Vergütung wird sofort fällig.

8. Vorbehalt von Programmänderung und Preisanpassung

Programmänderungen und Preisanpassungen bleiben ausdrücklich vorbehalten, insbesondere soweit sie durch unvorhergesehene Umstände (wie höhere Gewalt, verspätete Leistungen des Kunden oder von Dritten, Preisänderungen von Lieferanten) verursacht werden, die nicht 360Plus zuzurechnen sind. Ebenso behält sich 360Plus ausdrücklich die Absage einer geplanten Veranstaltung infolge von unvorhergesehenen Umständen (wie höhere Gewalt, politische Unruhen, Streiks, Katastrophen, andere Sicherheitsrisiken) vor.

9. Gewährleistung / Gewährleistungsbeschränkung

Entsprechen die von 360Plus erbrachten Leistungen nicht dem Vertragsinhalt, so hat der Kunde unverzüglich eine schriftliche Mängelrüge an 360Plus zu richten. 360Plus wird gerügte, mangelhafte Leistungen im Rahmen der Möglichkeiten verbessern. Minderung des Honorars oder Rücktritt vom Vertrag sind ausgeschlossen. Die Gewährleistungsfrist beträgt drei Monate ab dem Zeitpunkt der Ablieferung. 360Plus übernimmt keine Gewähr dafür, dass die erbrachten Leistungen keine Rechte von Dritten verletzen.

10. Haftung / Haftungsbeschränkung

360Plus verpflichtet sich zur gewissenhaften Erbringung der vereinbarten Leistungen. 360Plus haftet nicht für ein bestimmtes Ergebnis, sofern ein solches nicht ausdrücklich vereinbart wurde. 360Plus haftet ausschliesslich bei nachweisbar vorsätzlichem oder grobfahrlässigem Verhalten. Die Haftung für Folgeschäden wird ausgeschlossen. 360Plus haftet nicht für das Verhalten oder Leistungen von Dritten, welche 360Plus für die Ausführung des Auftrags bezieht. 360Plus übernimmt keine Haftung für Weisungen des Kunden oder vom Kunden zur Verfügung gestellte Inhalte oder Materialien.
Schadenersatzansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind auf die Höhe des vereinbarten Honorars beschränkt.

11. Eigentum an Leistungen und immateriellen Gütern

Bis zur vollständigen Bezahlung des vereinbarten Honorars durch den Kunden verbleiben sämtliche Rechte an Auftragsergebnissen bei 360Plus. Der Kunde erwirbt an Auftragsergebnissen nur ein nicht ausschliessliches Recht zur Nutzung zum vereinbarten Zweck. Insbesondere darf der Kunde ohne Zustimmung von 360Plus Konzepte und Präsentationen von 360Plus nicht an Dritte bekannt geben oder veröffentlichen. 360Plus ist ausdrücklich berechtigt, Ideen und Konzepte im Rahmen von künftigen Aufträgen weiter zu verwenden.

12. Gut zum Druck

Der Kunde ist verpflichtet, Drucksachen umgehend zu prüfen und schriftlich zu genehmigen. Werden Drucksachen vom Kunden nicht innert 3 Arbeitstagen nach Erhalt genehmigt, gilt das Gut zum Druck als erteilt.

13. Geheimhaltung

Die im Rahmen eines Auftrags ausgetauschten Informationen unterliegen gegenseitig der Geheimhaltung. Vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen werden von 360Plus nur an Dritte weitergegeben, soweit die Leistungserbringung dies erfordert. 360Plus ist berechtigt, vom Kunden zur Verfügung gestellte Informationen sowie Auftragsergebnissen für
eigene Werbezwecke (insbesondere als Referenz) zu verwenden.

Der Kunde ist verpflichtet, die Bestimmungen der anwendbaren Datenschutzgesetze (insbesondere des Schweizerischen Datenschutzgesetzes) zu beachten und 360Plus entsprechend zu instruieren. 360Plus bearbeitet personenbezogene Daten ausschliesslich gestützt auf Art. 10a DSG (Datenbearbeitung im Auftrag). Sollten Dritten Ansprüche gegen 360Plus geltend machen, wird der Kunde 360Plus freistellen und schadlos halten.

14. Schlussbestimmungen

Abweichungen von diesen AGB bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB rechtlich unwirksam sein, wird davon die Wirksamkeit der anderen Bestimmungen nicht berührt.
Diese AGB und sämtliche Verträge zwischen 360Plus und dem Kunden unterstehen Schweizer Recht (unter Ausschluss von Kollisionsrecht und UN-Kaufrecht). Als Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten zwischen 360Plus und dem Kunden wird das zuständige Gericht am Sitz von 360Plus vereinbart. 360Plus ist berechtigt, ein anderes zuständiges Gericht anzurufen.

Zürich, Juli 2011

360Plus GmbH
Dufourstrasse 90, 8008 Zürich
Tel. 044 30 30 360

E-Mail info@360plus.ch